


Jahres-Terminkalender der Bürgergemeinde 2009
********************************************************************************************************************************************** Neue Bürgergemeindeordnung der Bürgergemeinde Biel-Benken An der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2009 hat die Versammlung (ohne Gegenstimme) der neuen Bürgergemeindeordnung zugestimmt. § 48 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) verlangt, dass die Bürgergemeindeordnung zusätzlich zur Abstimmung an der Bürgergemeindeversammlung dem obligatorischen Referendum unterliegt, d.h. dass diese an der Urne genehmigt werden muss. </b />Was sind die Gründe für eine neue Bürgergemeindeordnung: Die alte Bürgergemeindeordnung stammt aus dem Jahre 1991 (Gründung der Bürgergemeinde Biel-Benken). Einzelne Paragraphen sollten der heutigen Praxis angepasst werden. </b /> Was ist im Wesentlichen neu: </b /> Allgemeine Bestimmungen </b /> Bürgergemeindeversammlung § 8 Einberufung Die Bürgergemeindeversammlung findet mindestens 2 x jährlich statt oder mindestens 5 % der Stimmberechtigten fordern die Versammlung.</b />Urnenwahl und stille Wahl § 15 Stille Wahl Neu ist es möglich, wenn sich nur ein Kandidat/in für den Bürgerrat oder Präsidium zur Verfügung stellt, diese/n in einer stillen Wahl zu wählen. </b /> Behörden, Kontroll- und Hilfsorgane § 18 Geschäftskreise Diese sind näher präzisiert und den jeweiligen Departementen zugeordnet. </b /> § 19 Finanzkompetenz Diese ist neu angepasst worden und beträgt neu für Ausgaben ausserhalb des Voranschlages Fr. 10'000.00 (alt Fr. 5'000.00) für die einzelne Ausgabe resp. im Rechnungsjahr, jedoch höchstens Fr. 20'000.00 (alt Fr. 10'000.00). </b /> § 20 Indexierung Die Geldbeträge in der Gemeindeordnung sind teilindexiert. Sie werden jeweils nach Erreichung einer Teuerung von 20 % (Basis Dezember 2008 = 100 %) gerundet auf die nächsten Fr. 5'000.00 angepasst. </b /> § 22 Stellvertretung Das Amt des Vizepräsidenten kann jährlich von einem anderen Bürgerrat ausgeübt werden. *************************************************************************************************************************************************** Ehrenbürger Kurt Stiegeler - Der erste Präsident der Bürgergemeinde geht in den wohlverdienten Ruhestand Kurt Stiegeler hat sich mit Herz und Seele für die Bürgergemeinde engagiert. Er hat unzählige Einbürgerungswillige beraten und ins Biel-Benkemer Bürgerrecht begleitet. Jeder Banntag wurde durch die Beiträge des "Präsi" geprägt. Für die Bauvorhaben der Bürgergemeinde hat er unzählige Stunden für das gute Gelingen investiert. Geburtstagsbesuche, Wälle machen, Museumsartikel reparieren und aufpolieren - egal was es zu tun gab, Kurt Stiegeler war immer dabei. Aus diesem Grund und als Anerkennung für seine grossen Verdienste hat ihm die Bürgergemeindeversammlung vom 4. Juni 2008 das Ehrenbürgerrecht verliehen! Herzliche Gratulation
Waldrundgang zur Eichenverjüngungsfläche der Bürgergemeinde im“ Ischlag“/“Vorder Holz“Zum Abschluss ihrer Waldwoche unternahmen die Klassen 4a und 4b von Frau Rudin und Frau Schirmer am Freitagnachmittag zusammen einen geführten Waldrundgang rund um das Kainitz. Auf dem Rundgang konnten die Schüler nicht nur ihre frisch erworbenen Kenntnisse über die verschiedenen Waldbäume und den Lebensraum Wald an den Fachmann bringen, sondern es wurden auch einige andere Waldthemen „angeschnitten“. Wieso hat es hier Wald und dort Äcker und Wiesen? Wachsen in allen Wäldern die gleichen Baumarten? Wozu braucht man das Holz auf den großen Holzlagern, die man neuerdings im Wald sieht? Wie misst der Förster einen Stamm ein, der in die Sägerei verkauft wird? So gelangten die Schüler zur Eichenverjüngungsfläche der Bürgergemeinde, wo sie die er- freulich gut ausgetriebenen jungen Eichen hinter dem Wildschutzzaun begutachten konnten. Zurück beim Kainitz wurden die Schüler verabschiedet und zottelten müde aber zufrieden, mit vielen Eindrücken aus ihrer Waldwoche im Gepäck, nach Hause. Walo Stiegeler
|