Ausgangslage
Bekanntlich haben die Stimmbürger der Schweiz am 25. November 2007 das verschärfte Einbürgerungsrecht in der Schweiz mit einem Nein abgelehnt.
Der Landrat hat am 21. Februar 2008 einer Teilrevision des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes zugestimmt. Diese Revision ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten und betrifft vor allem Folgendes:
- Gebührenordnung
- Beschränkung der Anzahl Bürgerrechte hinsichtlich der Einbürgerung von Kantonsbürger/innen
Welches sind die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung von Ausländer/innen? Wohnsitzerfordernis Bund
Insgesamt 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Gesuches. Die Aufenthaltsdauer zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt.
Stellen Ehegatten das Gesuch gemeinsam, so muss nur eine der beiden Personen diese Wohnsitzvoraussetzung erfüllen, für die andere Person genügen insgesamt 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 1 Jahr unmittelbar vor der Gesuchstellung; diese verkürzte Wohnsitzdauer kann jedoch nur geltend machen, wer seit mindestens 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem anderen Ehegatten lebt. Diese Regelung gilt sinngemäss für eingetragene Partner bzw. eingetragene Partnerinnen.
Kanton
Insgesamt 5 Jahre Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft. Stellen Ehegatten das Gesuch gemeinsam, so muss nur eine der beiden Personen diese Wohnsitzvoraussetzung erfüllen, für die andere Person genügen insgesamt 3 Jahre im Kanton Basel-Landschaft; diese verkürzte Wohnsitzdauer kann jedoch nur geltend machen, wer seit mindestens 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem anderen Ehegatten lebt. Diese Regelung gilt sinngemäss für eingetragene Partner bzw. eingetragene Partnerinnen.
Gemeinde
Massgebend ist das Einbürgerungsreglement der jeweiligen Einbürgerungsgemeinde. Für Biel-Benken beträgt die Wohnsitzdauer mindestens 3 Jahre.
Integration
Die Erteilung des Bürgerrechts setzt voraus, dass die um das Bürgerrecht sich bewerbende Person ausländischer Staatsangehörigkeit:
- die deutsche Sprache in einem Ausmass beherrscht, dass sie sich mit den Menschen in der hiesigen Gesellschaft gut verständigen kann und amtliche Texte versteht;
- in die hiesigen und schweizerischen Verhältnisse integriert ist, somit am sozialen Leben der hiesigen Gesellschaft teilnimmt und Kontakte mit der schweizerischen Bevölkerung pflegt;
- mit den hiesigen und schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist;
- sich zur freiheitlich-demokratischen Staatsform der Schweiz bekennt;
- die schweizerische Rechtsordnung, insbesondere deren Grundwerte, respektiert.
Leumund
Die Erteilung des Bürgerrechts setzt voraus, dass die um das Bürgerrecht sich bewerbende Person:
- einen guten strafrechtlichen und finanziellen Leumund besitzt;
- den privaten und öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nachkommt.
Neue Gebührenordnung
Die Einbürgerungsgebühr bemisst sich neu nach dem Verwaltungsaufwand der Bürgergemeinde und nicht mehr nach dem Einkommen. Im neuen Reglement der Bürgergemeinde Biel-Benken wird diese auf max. CHF 2'000.00 festgelegt. Die Gebühr kann bei ausserordentlich aufwendigen Fällen über dem Gebührenrahmen, jedoch um max. CHF 1'000.00 erhöht werden. Indexstand für die Gebühren ist der Stand vom 1. Juli 2008. Das Höchstmass an Gebühren ist vom Kanton vorgegeben.
Beschränkung der Anzahl Bürgerrechte hinsichtlich der Einbürgerung von Kantonsbürger/innen
Die Regelungen, wonach Baselbieter Bürger/innen, die durch Einbürgerung in einem anderen Kanton oder in einer anderen basellandschaftlichen Gemeinde das basellandschaftliche Kantons- bzw. Gemeindebürgerrecht verlieren, sofern sie mit dem neu erworbenen Bürgerrecht mehr als zwei Gemeindebürgerrechte besitzen, wurden ersatzlos aufgehoben.
Neue Gesuchsformulare und Merkblätter
Die Revision des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes bedingt die Überarbeitung der Gesuchsformulare inkl. Merkblätter für die drei Kategorien von Einbürgerungsverfahren (ausländische Staatsangehörige, Schweizer Bürger/innen, Kantonsbürger/innen). Die neuen Gesuchsformulare können bei der Bürgergemeindeschreiberin, Frau Mira Kreis, bezogen werden.
Die jeweiligen Merkblätter des Kantons Basel-Landschaft können
hier heruntergeladen werden.
Runder Tisch "Integration"
Die Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft hat einen runden Tisch "Integration" eingerichtet. Dieser hat in mehreren Sitzungen Einbürgerungskriterien erarbeitet und beschlossen. Den Leitfaden haben die Bürger- bzw. Einwohnergemeinden inzwischen erhalten. Dadurch soll gewährleistet werden, dass im Kanton alle Gesuche gleichbehandelt werden.
Loyalitätserklärung
Im Rahmen des runden Tisches "Integration" wurde der Beschluss gefasst, dass ausländische Staatsangehörige eine Loyalitätserklärung zu unterzeichnen haben. Diese Erklärung lautet wie folgt:
- Ich bekenne mich zur freiheitlich-demokratischen Staatsform der Schweiz.
- Ich respektiere die rechtsstaatliche Ordnung und die verfassungsmässigen Grundrechte der Schweiz, insbesondere das Gewaltmonopol des Staates, die Gleichstellung von Mann und Frau, die Religionsfreiheit und die Freiwilligkeit bei der Eheschliessung.
Fazit
Die neuen Regelungen im Einbürgerungsgesetz bringen der Bürgergemeinde tiefere Gebührenerträge.
Andererseits sind die Kriterien für alle Personen einheitlich und soll gewährleisten, dass die Aufnahmekriterien in allen Gemeinden einheitlich und fair angewendet werden.
Die Bürgergemeinde wird anlässlich Ihrer Bürgergemeindeversammlung vom 3. Dezember 2008 über das neue Einbürgerungsreglement abstimmen. Im Namen des Bürgerrates Biel-Benken Präsident Paul Hänggi