Für die politische Meinungsbildung ist die Gemeindeversammlung massgebend. An der Gemeindeversammlung hat jede Stimmbürgerin bzw. jeder Stimmbürger von Biel-Benken die Möglichkeit, über neue Reglemente, Budget und Rechnung sowie über grössere Investitionskredite und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen.
| Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung beschliesst über neue Aufgaben der Gemeinde und über Investitionsvorhaben und -kredite. |
| Kompetenzen: | Die Befugnisse, die der Gemeindeversammlung zustehen, sind in § 47 ff des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt. Durch das Gemeindereglement können der Gemeindeversammlung weitere Befugnisse eingeräumt werden, soweit sie nicht aufgrund der Gesetzgebung ausdrücklich einem anderen Gemeindeorgan zustehen. |
| Voraussetzungen: | Jede Stimmbürgerin resp. jeder Stimmbürger von Biel-Benken. |
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