


AHV / IV - Zweigstelle
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Die Gemeindezweigstelle ist ein Teil der Organisation für die Durchführung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie anderer Sozialversicherungsbereiche. Im Sinne einer kundenorientierten Dienstleistung repräsentieren wir die Ausgleichskasse und die IV-Stelle am Wohnort der Versicherten und der Mitglieder. Die Gemeindezweigstelle gibt Anmeldeformulare ab und leitet die kontrollierten Formulare an die zuständige Ausgleichskasse oder IV-Stelle weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen bleiben immer die Ausgleichskassen bzw. die IV-Stellen zuständig. Für Beratungen/Besprechungen wird eine telefonische Terminvereinbarung empfohlen. So kann die nötige Zeit zur Besprechung Ihres Anliegens reserviert werden. Weitere Informationen zur AHV/IV/EO finden Sie hier: http://www.sva-bl.ch/de/index.aspx
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