Steuerfuss
Steuersätze der Gemeinde Biel-Benken für das Jahr 2024
Der Steuerfuss der Gemeinde Biel-Benken liegt bei 46 % der Staatssteuer.
Der Steuerbetrag der evangelisch-reformierten und der christkatholischen Kirche wird vom steuerbaren Einkommen und Vermögen, derjenige der römisch-katholischen Kirche von der Staatssteuer berechnet. Wer im Alter von 21 - 42 Jahren keinen persönlichen Feuerwehrdienst leistet, unterliegt der Feuerwehrersatzabgabepflicht.
Gemeindesteuern
- 46 % der Staatssteuer
Römisch-Katholische Kirchensteuer
- 7 % der Staatssteuer
Evangelisch-Reformierte Kirchensteuer
- 0.6 % vom steuerbaren Einkommen
- 0.06 % vom steuerbaren Vermögen
- Kinderabzug Fr. 75.00 pro Kind
- Die Kirchensteuer darf nicht mehr als 15 % der normalen Staatssteuer ausmachen.
- 0.12 % auf Kapitalabfindungen
Christkatholische Kirchensteuer
- 0.6 % vom steuerbaren Einkommen
- 0.1 % vom steuerbaren Vermögen
- Kinderabzug Fr. 60.00 pro Kind
- Die Kirchensteuer darf nicht mehr als 15 % der normalen Staatssteuer ausmachen.
- 0.12 % auf Kapitalabfindungen
Feuerwehrersatzabgabe
- 0.2 % vom satzbestimmenden Einkommen
- min. Fr. 50.00 / max. Fr. 400.00
Vergütungszins
- 1 % bis 30. September (Die Verzinsung ist auf 120 % der tatsächlich geschuldeten oder aufgrund provisorischer Rechnungsstellung ermittelten Steuer begrenzt.)
Verzugszins
- 5 % ab 1. Oktober
Juristische Personen
- 46 % Zuschlag zur Staatssteuer als Ertrags- und Kapitalsteuer (§ 58 und § 62 StG)