Navigieren in Biel-Benken

Abstimmungsempfehlungen zum Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten

Am 27. September 2018 verabschiedete der Landrat das Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten. Dieses sieht bei Neueinzonungen eine Mehrwertabgabe von 20% vor. Gleichzeitig verbietet das Gesetz den Gemeinden ausdrücklich, weitergehende Mehrwertabgaben zu erheben.

Der vom Bundesgesetz über Raumplanung geforderte haushälterische Umgang des Bodens hat zur Folge, dass verdichtet gebaut werden muss. Neueinzonungen sind die Ausnahmen, häufiger wird es zu Auf- und Umzonungen kommen. Damit die Gemeinde trotz dichterer Bebauung lebenswert bleibt, muss sie Aufwertungsmassnahmen umsetzen, die Infrastruktur wie Spielplätze, Sportanlage und Schulen entsprechend vergrössern.

Wenn die Gemeinde bei Auf- und Umzonungen keine Mehrwertabgabe erheben darf, dann muss sie die Aufwertungsmassnahmen aus den Steuereinnahmen finanzieren. Die Grundeigentümer dagegen, deren Grundstücke durch die Zonenmutation einen deutlichen Mehrwert erfahren haben, können den Gewinn zu 100% einstreichen.

Dies ist aus Sicht des Gemeinderates nicht gerecht. Gewinne werden privatisiert, die Ausgaben gehen zu Lasten der Steuerzahlenden. Schon aus diesem Grund ist das Gesetz über die Abgabe von Planungsmehrwerten abzulehnen.

Ein weiterer Grund liegt darin, dass das Gesetz die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft missachtet. Am 21. Mai 2017 haben 83.5% der Baselbieter Stimmberechtigten einen Verfassungsartikel angenommen, wonach die Gemeindeautonomie gestärkt werden soll. Die Gemeinden sollen die für sie besten und geeigneten Regelungen treffen können. Der Landrat hat mit der Verabschiedung des Gesetzes über den Planungsmehrwert diesen Verfassungsartikel missachtet, indem er den Gemeinden schon nur das Recht abspricht, bei Bedarf ihre Stimmberechtigten über eine Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen befinden zu lassen. Das ist Verfassungsbruch!

Aus den genannten Gründen empfiehlt Ihnen der Gemeinderat, das Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten abzulehnen.


Nein zum Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten