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Widerruf der Urnenwahl für den Bürgerrat für die neue Amtsperiode vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024

Für die Gesamterneuerungswahlen vom 9. Februar 2020 ist innert gesetzlicher Frist die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross wie die Zahl der zu Wählenden. In Anwendung von § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte i.V.m. § 15 der Bürgergemeindeordnung ist daher die Stille Wahl möglich.

Die Geschäftsprüfungskommission widerruft die Urnenwahl für den Bürgerrat vom 9. Februar 2020 und erklärt folgende Personen für die Amtsperiode 2020 - 2024 als gewählt:

  • Peter Jäggi, bisher
  • Samuel Heyer, bisher
  • Rolf Kleiber, bisher
  • Jürg Schudel, bisher
  • Walo Stiegeler, bisher
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Gültigkeit dieser Wahl kann gemäss § 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte innert 3 Tagen seit Eröffnung der Verfügung Beschwerde erhoben werden.