Stille Wahl des Gemeindepräsidenten Peter Burch für die neue Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020 / Erwahrung durch die GPK
Für die Wahl des Gemeindepräsidenten vom 5. Juni 2016 stellte sich Peter Burch-Büttel (bisher) zur Verfügung.
Da die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist wie diejenige der zu Wählenden, gilt diese Person gemäss § 30 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte als gewählt.
Die Geschäftsprüfungskommission hat die Wahl von Peter Burch-Büttel als Gemeindepräsident für die Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020 erwahrt. Die Durchführung der Urnenwahl wird demzufolge widerrufen.
Gegen die Gültigkeit dieser Wahl kann gemäss § 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte Beschwerde erhoben werden.