Schutzmassnahmen für besonders gefährdete Menschen
Das Kantonale Amt für Gesundheit informiert in Abstimmung mit dem Bundesamt für Gesundheit über die besonderen Schutzmassnahmen für die besonders gefährdeten Menschen:
- Personen ab 65 Jahren
- Personen mit Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs
Falls Sie betroffen sind oder in Ihrem nahem Umfeld betroffene Menschen haben, lesen Sie das Merkblatt aufmerksam durch und halten Sie sich an die Vorgaben.
Besten Dank für Ihre Mithilfe!