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Neue Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus

An den Schweizer Schulen darf bis zum 4. April 2020 kein Unterricht vor Ort stattfinden. Ab sofort bis Ende April sind öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen verboten. Dies gilt auch für Museen, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete. In Restaurants, Bars und Discos dürfen sich inklusive Personal maximal 50 Personen aufhalten, die Präventionsmassnahmen müssen eingehalten werden. Die Einreise aus Italien wird weiter eingeschränkt. Weiterhin gelten die bereits genannten Hygieneempfehlungen. Dies hat der Bundesrat am 13. März 2020 bekannt gegeben.

Um eine Übertragung des Coronavirus zu verhindern resp. die Verbreitung einzudämmen, müssen die Menschen Abstand halten. Der Bundesrat hat daher eine Reihe von neuen Massnahmen verordnet. Diese gelten vorläufig bis zum 30. April 2020. Ziel ist es, ältere Personen sowie Menschen mit Vorerkrankungen zu schützen und somit eine Überlastung der Spitäler möglichst zu verhindern.

Bis am 4. April 2020 sind alle Präsenzveranstaltungen an Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten verboten. Für die Grundschulen können die Kantone Betreuungsangebote vorsehen, um zu verhindern, dass die Kinder beispielsweise von den Grosseltern betreut werden müssen, da diese zu den besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen gehören.

Der Bundesrat will mit diesen Massnahmen erreichen, dass die Gesundheitsinfrastruktur in allen Kantonen optimal eingesetzt wird, damit eine Überlastung der Spitäler vermieden werden kann.

Ausserdem hat der Bundesrat beschlossen, der Wirtschaft rasch und unbürokratisch mit rund 10 Milliarden Franken unter die Arme zu greifen, um die wirtschaftlichen Folgen, insbesondere für verordnete Kurzarbeit und wirtschaftliche finanzielle Engpässe, abfedern zu können. Unterstützt werden auch der Sport- und Kultursektor.

 

Medienmitteilung des Bundesrates

Website des BAG