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Bitte stimmen Sie brieflich ab!

Bei der Abstimmung und Wahl vom 22. März 2020 muss das Wahllokal von Gesetzes wegen geöffnet sein. Aufgrund der mittlerweile verschärften Situation bezüglich des Coronavirus bitten wir Sie aber nochmals eindringlich, von der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch zu machen und am Sonntag, 22. März 2020, Ihren Stimmrechtsausweis und Ihre Wahlzettel nicht persönlich im Wahllokal abzugeben.

Bitte werfen Sie das Couvert mit den Stimmrechtsunterlagen bis spätestens Samstag, 21. März 2020, 17.00 Uhr, beim Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung ein. Später eingereichte Stimmrechtsunterlagen sind ungültig.

Bitte denken Sie daran, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Besten Dank für Ihre Mithilfe.

Die Gemeindeverwaltung