Teilweise Öffnung der Sportanlagen
Im Zuge der allgemeinen Lockerung der Massnahmen hat der Gemeinderat beschlossen, die Sportanlagen teilweise wieder zu öffnen. Konkret sind die neue Turnhalle sowie die Aussensportanlagen zur Nutzung wieder freigegeben. Dies gilt allerdings nur für den Trainingsbetrieb, nicht jedoch für die Individualnutzung. Ausserdem müssen die Sport treibenden Vereine jeweils ein Gesuch mit Schutzkonzept einreichen. Nach wie vor nicht zugänglich für jegliche Freizeitnutzung sind die alten Turnhallen im Schulhaus sowie die Aula. Alle betroffenen Vereine sind entsprechend informiert.