Widerruf der Urnenwahl für das Gemeindepräsidium für die neue Amtsperiode vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024
Für die Wahl des Gemeindepräsidiums am 28. Juni 2020 ist innert gesetzlicher Frist die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross wie die Zahl der zu Wählenden. In Anwendung von § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte ist daher die Stille Wahl möglich.
Demgemäss wird verfügt:
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- Die Geschäftsprüfungskommission widerruft die Urnenwahl für das Gemeindepräsidium vom 28. Juni 2020.
- Die Geschäftsprüfungskommission erklärt Peter Burch für die Amtsperiode vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 als gewählt.
- Die Publikation des Widerrufs der Urnenwahl und der Wahlerklärung erfolgt im Aushang und auf der Website der Gemeinde.
Geschäftsprüfungskommission Biel-Benken
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Gültigkeit dieser Wahl kann gemäss § 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte innert 3 Tagen seit Eröffnung der Verfügung Beschwerde erhoben werden.