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Rückgabe Heimatscheine

Die Anmeldungs- und Registerverordnung (ARV) des Kantons Basel-Landschaft hat per 1. Mai 2020 diverse Änderungen erfahren. Dazu gehört unter anderem, dass die Gemeindeverwaltung keine Heimatscheine mehr aufbewahrt. Früher mussten Schweizer Bürgerinnen und Bürger bei der Gemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes jeweils ihren Heimatschein hinterlegen. Diese Pflicht besteht seit dem 1. Januar 2019 aber nicht mehr. Die Anmeldungs- und Registerverordnung sieht deshalb vor, dass die bei den Einwohnergemeinden noch aufbewahrten Heimatscheine den Betroffenen zurückzugeben sind.

Möchten Sie dieses Dokument als Erinnerung behalten, bitten wir Sie, Ihren Heimatschein bis spätestens Mittwoch, 30. September 2020, mit einem gültigen Ausweis (Identitätskarte oder Reisepass) während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung abzuholen. Wir erlauben uns, innert Frist nicht abgeholte Dokumente zu vernichten.

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