Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Aufgrund der ausbleibenden Niederschläge und der aktuellen Trockenheit gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie ein flächendeckendes Feuerwerksverbot.
Feuerverbot: Es ist verboten, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für Grills aller Art. Es ist auch verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen oder Himmelslaternen steigen zu lassen.
Feuerwerksverbot: Es ist auf dem ganzen Gebiet der Gemeinde Biel-Benken verboten, Feuerwerk abzubrennen oder Himmelslaternen steigen zu lassen.
Die unterschiedliche Handhabung von Feuer und Feuerwerk hat damit zu tun, dass die Siedlung in Biel-Benken nah am Wald bzw. Waldrand liegt, und auch innerhalb der Siedlung hat es grosse Grünflächen, die derzeit erheblich brandgefährdet sind. Beim Abbrennen von Feuerwerk ist die Gefahr gross, dass Funken auf solche Flächen fallen und einen Brand auslösen. Dieser Gefahr begegnet der Gemeinderat mit dem absoluten Feuerwerksverbot. Dies im Übrigen auch in Übereinstimmung mit dem Kantonalen Krisenstab, der für das Abbrennen von Feuerwerk einen Abstand von mindestens 200 Meter zum Wald verlangt. Diese Grenze in Biel-Benken zu ziehen, ist nicht möglich und nicht sinnvoll.
Das Grillieren dagegen ist in privaten Gärten weiterhin erlaubt, wobei natürlich auch in diesen Fällen äusserste Vorsicht vor Funkenflug geboten ist.
Diese Regelung gilt ab Donnerstag, 30. Juli 2020, 00.00 Uhr.
Der Gemeinderat dankt Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme und wünscht Ihnen einen schönen Nationalfeiertag.
Medienmitteilung Feuerverbot 29. Juli 2020
Verfügung Absolutes Feuerverbot 29. Juli 2020