Navigieren in Biel-Benken

Aufgebot zum Nachschiesskurs 2016

Alle im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Schiesspflichtigen, die im Jahre 2016 das obligatorische Programm nicht oder nicht vollständig in einem anerkannten Schiessverein geschossen haben, erhalten hiermit den Befehl einzurücken:

Samstag, 19. Novembere 2016,

Schiessanlage Lachmatt in Pratteln

09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr

Sie sind im Rahmen des Militärversicherungsgesetzes gegen Unfall und Krankheit versichert. Es werden keine persönlichen Marschbefehle zugestellt. Sie unterstehen dem Militärstrafrecht und das Nichterfüllen der Schiesspflicht wird disziplinarisch bestraft.

Kleidung und Ausrüstung

Der Jahreszeit angepasste Zivilkleidung, amtlicher Ausweis mit Foto, persönliches Sturmgewehr, Gewehrputzzeug, Gehörschutz, Schiessbrille (sofern im Dienstbüchlein eingetragen), Sackmesser, Dienstbüchlein, Militärischer Leistungsausweis, Form 1.23 (Aufforderung zur Erfüllung der Schiesspflicht 2016) und Erkennungsmarke. Das obligatorische Programm kann nur auf 300m mit dem Sturmgewehr geschossen werden.

Dispensationsgesuche wegen Krankheit oder Unfall sind unter Beilage des Dienst- und Schiessbüchleins bzw. militärischen Leistungsausweises und eines Arztzeugnisses an die untenstehende Adresse einzureichen:

Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Schiesswesen
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
 
Schiesspflichtig sind alle Armeeangehörigen bis und mit Jahrgang 1982, welche vor 2016 die Rekrutenschule absolviert haben (Soldat, Gefreiter, Obergefreiter, Korporal, Wachtmeister, Oberwachtmeister, Leutnant und Oberleutnant). Ausnahme: Armeeangehörige welche die schriftliche Bestätigung für die Entlassung per 31.12.2016 erhalten haben, sind nicht mehr schiesspflichtig.