Aufgebot zum Nachschiesskurs 2016
Alle im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Schiesspflichtigen, die im Jahre 2016 das obligatorische Programm nicht oder nicht vollständig in einem anerkannten Schiessverein geschossen haben, erhalten hiermit den Befehl einzurücken:
Samstag, 19. Novembere 2016,
Schiessanlage Lachmatt in Pratteln
09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Sie sind im Rahmen des Militärversicherungsgesetzes gegen Unfall und Krankheit versichert. Es werden keine persönlichen Marschbefehle zugestellt. Sie unterstehen dem Militärstrafrecht und das Nichterfüllen der Schiesspflicht wird disziplinarisch bestraft.
Kleidung und Ausrüstung
Der Jahreszeit angepasste Zivilkleidung, amtlicher Ausweis mit Foto, persönliches Sturmgewehr, Gewehrputzzeug, Gehörschutz, Schiessbrille (sofern im Dienstbüchlein eingetragen), Sackmesser, Dienstbüchlein, Militärischer Leistungsausweis, Form 1.23 (Aufforderung zur Erfüllung der Schiesspflicht 2016) und Erkennungsmarke. Das obligatorische Programm kann nur auf 300m mit dem Sturmgewehr geschossen werden.
Dispensationsgesuche wegen Krankheit oder Unfall sind unter Beilage des Dienst- und Schiessbüchleins bzw. militärischen Leistungsausweises und eines Arztzeugnisses an die untenstehende Adresse einzureichen: