Gesamterneuerungswahl in die Sozialhilfebehörde Biel-Benken
Die Sozialhilfebehörde besteht aus fünf Mitgliedern, wovon ein Mitglied von Amtes wegen Einsitz hat (Gemeinderat). Per Ende 2016 geht die laufende Amtsperiode zu Ende. Die Gesamterneuerungswahl für die Amtsdauer vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 findet anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2016 statt. Von den bisherigen wählbaren Mitgliedern stellen sich zwei Personen wieder zur Verfügung. Für zwei Sitze bestehen Vakanzen.
Die Kernaufgaben der Sozialhilfebehörde sind im Kantonalen Sozialhilfegesetz wie folgt umschrieben: "Die Sozialhilfe hat zur Aufgabe, Notsituationen vorzubeugen (Prävention), deren Folgen zu lindern oder zu beheben (materielle Unterstützung) sowie die Selbständigkeit zu erhalten und zu fördern (Integration). Die Sozialhilfebehörde nimmt die strategischen Aufgaben, die sich aus dem Gesetzesauftrag ergeben, wahr." Im Weiteren befasst sich die Sozialhilfebehörde mit dem Asylwesen.
Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit in dieser Behörde haben und für die Gesamterneuerungswahl in die Sozialhilfebehörde kandidieren möchten, bitten wir Sie, das Wahlvorschlagformular mit einem aktuellen Passfoto der Gemeindeverwaltung Biel-Benken, Kirchgasse 9, 4105 Biel-Benken, einzureichen. Die Kandidierenden werden in der Dorf-Zytig vom 25. November 2016 vorgestellt. Gemäss neuer Gemeindeordnung besteht aber auch die Möglichkeit, sich direkt an der Gemeindeversammlung zur Wahl zur Verfügung zu stellen.
Fragen zur Tätigkeit in der Sozialhilfebehörde beantwortet Ihnen gerne deren Präsidentin, Frau Margrit Leu (margritleu@bluewin.ch).