Mitwirkung "Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP) - Anpassung 2021"
Mit der Anpassung 2021 des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft werden ein neues Objektblatt erstellt und verschiedene Objektblätter sowie die Richtplan-Gesamtkarte und die Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur angepasst und/oder fortgeschrieben. Die Unterlagen dazu werden im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes) öffentlich aufgelegt.
Auflagezeit
21. Februar bis 31. Mai 2022 während der Bürozeiten
Auflageorte
Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal (Sekretariat) und Gemeindeverwaltungen der Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft
Internet
Kanton Basel-Landschaft - Vernehmlassungen
Auskünfte
Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 33
- per Post: Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal
- per Mail: raumplanung@bl.ch
Privatpersonen sind gebeten, ihre Stellungnahme direkt an ihre Gemeinde einzureichen.
Amt für Raumplanung