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Absolutes und flächendeckendes Feuer- sowie Feuerwerksverbot

Aufgrund der wenigen Niederschläge und der weiterhin grossen und anhaltenden Trockenheit und sowie der hohen Temperaturen gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie ein flächendeckendes Feuerwerksverbot.

Es ist auf dem gesamten Gemeindegebiet Biel-Benken verboten, Feuer zu entfachen, Feuerwerk abzubrennen oder Himmelslaternen steigen zu lassen. Das Feuerverbot gilt ausdrücklich auch für im Wald oder in Waldesnähe eingerichtete Feuerstellen, sowie für mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills etc.). Ebenfalls verboten ist es, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
 

Die strenge Handhabung des Feuer- und Feuerwerksverbots hat damit zu tun, dass die Siedlung in Biel-Benken nah am Wald bzw. Waldrand liegt und die Grenzziehung von 200 Metern, wie sie der Kanton für das Entfachen von Feuer anwendet, schlicht nicht praktikabel ist. Zudem hat es auch innerhalb der Siedlung grosse Grünflächen, die derzeit erheblich brandgefährdet sind. Beim Entfachen von Feuer oder dem Abbrennen von Feuerwerk ist deshalb die Gefahr gross, dass Funken auf solche Flächen fallen und einen Brand auslösen. Dieser Gefahr begegnet der Gemeinderat mit dem absoluten Feuer- und Feuerwerksverbot.

Das Grillieren in privaten Gärten dagegen ist weiterhin erlaubt, wobei natürlich auch in diesen Fällen äusserste Vorsicht vor Funkenflug geboten ist.

Diese Regelung gilt ab Dienstag, 26. Juli 2022, 00.00 Uhr.

Der Gemeinderat dankt Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme und wünscht Ihnen einen schönen Nationalfeiertag.