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Öffentliches Mitwirkungsverfahren - Mutation zum Zonenplan Siedlung Quartierplan "Mitenand"

Folgende Planunterlagen liegen zur Mitwirkung öffentlich auf:

  • Mutationsplan zum Zonenplan Siedlung; M 1:1000
  • Quartierplan, M 1:200
  • Quartierplanreglement
  • Planungsbericht nach Art. 47 RPV

 

Die Unterlagen liegen vom 18. bis 28. November 2016 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie können während den Öffungszeiten eingesehen werden.

Planungsabsicht: siehe Situationsplan

Die Baurechtsparzelle Nr. 3613 ist aus den Parzellen 2 und 3 entstanden und beinhaltet ein Areal mit Quartierplanpflicht in der Kernzone (Dorfkern) KD. Das vorliegende Projekt Mitenand ist als bestbewerteter Vorschlag aus einem Wettbewerb mit fünf eingeladenen Architekturbüros im Auftrag der Wohngenossenschaft Chreemer Kari hervorgegangen.

Die Quartierplanung "Mitenand" bezweckt eine geordnete, haushälterische Nutzung des Bodens und die planerische Sicherstellung einer attraktiven Überbauung mit preiswerten Alterswohnungen.

Anregungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat schriftlich einzureichen.

Der Gemeinderat nimmt gemäss § 2 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz zu den Eingaben Stellung.

Der Gemeinderat