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Erwahrung der Gesamterneuerungswahlen in den Bürgerrat für die neue Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028

Für die Gesamterneuerungswahlen vom 3. März 2024 ist innert gesetzlicher Frist die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross wie die Zahl der zu Wählenden. In Anwendung von § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte i.V.m. § 15 der Bürgergemeindeordnung ist daher die Stille Wahl möglich.

Demgemäss wird verfügt

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  1. Die Geschäftsprüfungskommission widerruft die Urnenwahl für den Bürgerrat vom 3. März 2024.
  2. Die Geschäftsprüfungskommission erklärt folgende Personen für die Amtsperiode 2024-2028 als gewählt:
    • Urs Jäggi, neu
    • Samuel Heyer, bisher
    • Rolf Scholler, neu
    • Jürg Schudel, bisher
    • Walo Stiegeler, bisher
  3. Publikation des Widerrufs der Urnenwahl und Wahlerklärung im Aushang und auf der Website der Gemeinde.

Geschäftsprüfungskommission

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Gültigkeit dieser Wahl kann gemäss § 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte innert 3 Tagen seit Eröffnung der Verfügung Beschwerde erhoben werden. 


20240108 - Widerruf Urnenwahl Bürgerrat und Wahlerklärung.pdf