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Widerruf der Urnenwahl für das Bürgergemeindepräsidium für die neue Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028

Für die Wahl des Bürgergemeindepräsidiums am 9. Juni 2024 ist innert gesetzlicher Frist die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross wie die Zahl der zu Wählenden. In Anwendung von § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte ist daher die Stille Wahl möglich.

Demgemäss wird verfügt:

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  1. Die Geschäftsprüfungskommission widerruft die Urnenwahl für das Bürgergemeindepräsidium vom 9. Juni 2024.
  1. Die Geschäftsprüfungskommission erklärt Samuel Heyer für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 als gewählt.
  1. Die Publikation des Widerrufs der Urnenwahl und der Wahlerklärung erfolgt im Aushang, auf der Website der Gemeinde und in der NewsApp.

Geschäftsprüfungskommission Biel-Benken 

 

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Gültigkeit dieser Wahl kann gemäss § 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte innert 3 Tagen seit Eröffnung der Verfügung Beschwerde erhoben werden.