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Gut gemeint...

... ist bekanntlich das Gegenteil von gut. So ergeht es der Gemeinde Biel-Benken mit dem Reklamereglement, das sie letztes Jahr teilweise revidiert hat und mit dem sie das wilde Plakatieren verbieten wollte. Weder in der Vorbereitung der Teilrevision durch Gemeindeverwaltung und Gemeinderat, noch im Rahmen der kantonalen Vorprüfung oder der kantonalen Genehmigung der geänderten Bestimmungen fiel das Augenmerk auf § 105a Raumplanungs- und Baugesetz. Diese Bestimmung besagt nämlich, dass die Aushangdauer für Wahl- und Abstimmungsplakate 7 Wochen beträgt; maximal 6 Wochen vor dem Urnengang und maximal 1 Woche nach dem Urnengang. Diese Aushangdauer dürfen die Gemeinden verkürzen oder das Plakatieren ganz verbieten; allerdings nur für kommunale Wahlen und Abstimmungen, nicht hingegen für kantonale und nationale.

Eine Interpellation im Landrat beantwortete der Regierungsrat im Juni 2024 dahingehend. Der Interpellant stellte der Gemeinde diese Antwort im August 2024 zu und hängte gleichzeitig auch wieder Plakate für die kommende Abstimmung auf. Aufgrund der Antwort des Regierungsrates und der gesetzlichen Lage ist es nicht möglich, die aufgehängten Plakate abzuhängen.

Der Gemeinderat hat deshalb die veränderte Ausgangslage besprochen und einen Lösungsvorschlag erarbeitet. Er wird der nächsten Gemeindeversammlung eine nochmalige Teilrevision des Reklamereglementes beantragen, die dem Anliegen der Bevölkerung, nämlich keine Plakatwälder zu haben, und der gesetzlichen Vorgabe des Raumplanungs- und Baugesetzes nachkommt. Bis dahin müssen die gehängten Plakate toleriert werden.