Abstimmungen - bei brieflicher Stimmabgabe bitte beachten...
Das Wahlbüro stellt immer wieder fest, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben ist.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass der Stimmrechtsausweis persönlich und eigenhändig unterschrieben ist. Dies ist erforderlich, da die beigelegten Stimm- und Wahlzettel ansonsten ungültig sind.
Für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe danken wir bestens.