Vergütungs- und Verzugszinsen auf Gemeindesteuern im Jahr 2016
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat am 17. November 2015 beschlossen, bei der Staatssteuer den Vergütungszins für das Jahr 2016 bei 0,2 % und den Verzugszins bei 6 % zu belassen.
Der Gemeinderat hat am 14. Dezember 2015 beschlossen, den attraktiven Verütungszinssatz von 0,75 % (limitiert auf den dreifach geschuldeten Steuerbetrag) zu belassen. Dadurch profitieren diejenigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die ihre Steuern im Voraus begleichen.
Der Verzugszinssatz wird wie beim Kanton auf 6 % belassen.