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Winterdienst in Biel-Benken

Für den Winterdienst der Gemeinde gelten folgende Richtlinien:

Bei Schneefall werden die Strassen grundsätzlich gepflügt oder gesalzen (in seltenen Fällen gesplittet). Die Strassen werden nach unterschied­lichen Prioritäten wie Gefälle, Quar­tiererschliessung und Quartierstrasse behandelt. Die Bevölkerung wird gebeten, ihre Fahrzeuge wenn möglich nicht auf den Strassen zu parkieren – der Schneepflug benötigt für die Durchfahrt mind. 3,5 m Breite.

Bei Schnee und Eisbildung (Eisregen) werden alle mit Hartbelag versehenen öffentlichen Wege und Strassen gesalzen.

Da die Winterdienstfahrzeuge bei Schneefall und Eisbildung mit den gleichen widrigen Witterungsverhältnissen konfrontiert sind wie alle übrigen Verkehrsteilnehmenden, kann sich der Einsatz der Gemeinde verzögern. Wir bitten deshalb alle Ver­kehrsteilnehmenden, sich auf die jeweiligen Strassenverhältnisse einzustellen. Insbesondere Automobilisten wird empfohlen, ihre Fahrzeuge „wintertauglich“ auszurüsten oder bei kritischen Situationen auf die öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen.

Beim Werkhof wird auch dieses Jahr wieder Splitt zur Verfügung gestellt. Jedermann darf sich dort bedienen, um glitschige Trottoirs wieder trittsicher zu machen. Eine Schaufel ist vorhanden, das Gebinde muss jedoch selber mitgebracht werden.