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Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP) - Anpassung 2016

Öffentliche Vernehmlassung

Die Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 1. Mai 2014 bezweckt unter anderem einen verstärkten Kulturlandschutz, eine Begrenzung der Bauzonen, die Siedlungsentwicklung nach Innen und eine überkommunale Abstimmung der Bauzonenerweiterungen. Dabei werden in besonderem Masse die Kantone mit neuen Richtplananforderungen (Art. 8 und Art. 8a RPG) in die Pflicht genommen.
Solange kantonale Richtpläne nicht an diese beiden Gesetzesartikel angepasst und vom Bundesrat genehmigt sind, dürfen die Kantone keine Einzonungen genehmigen.
Die jetzt zur Vernehmlassung vorliegende Richtplananpassung legt die künftige Bevölkerungs- und Beschäftigtenentwicklung als Grundlage für die Dimensionierung des Siedlungsgebiets fest. Regeln für allfällige Bauzonenerweiterungen und Vorgaben zur Siedlungserneuerung ergänzen die vorgesehenen Massnahmen zur Stärkung einer hochwertigen Siedlungsentwicklung nach Innen.
Flächen für die gewerbliche Entwicklung des Kantons sind in den Arbeitsgebieten von kantonaler Bedeutung festgelegt worden.

Auflagezeit: 4. Januar bis 15. April 2016 während der Bürozeiten

Auflageort: Gemeindeverwaltung, Bauabteilung

Internet: http://www.bl.ch/vernehmlassungen

Stellungnahmen zur Anpassung des Kantonalen Richtplans können bis zum 15. April 2016 schriftlich wie folgt eingereicht werden:

per Post: Amt für Raumplanung, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal

per Mail: raumplanung@bl.ch