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Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP) - Anpassung 2017 (Agglomerationsprogramm Basel, 3. Generation)

Mitwirkung

Mit der Anpassung 2017 des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft werden insgesamt vier bestehende Objektblätter (V 1.2, V 2.1, V 2.2 und V 2.3) samt den entsprechenden Ein­trägen in der Richtplan-Gesamtkarte und der Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur entspre­chend dem Agglomerationsprogramm Basel, 3. Generation angepasst. Die Unterlagen dazu werden im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes) öffentlich aufgelegt.

Auflagezeit 14. Dezember 2017 bis 16. März 2018 (während der Bürozeiten
Auflageorte
  • Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal (Sekretariat)
  • Gemeindeverwaltungen der Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft
Internet Kanton Baselland - Vernehmlassungen
Auskünfte

Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 33

raumplanung@bl.ch

 

Stellungnahmen zur Anpassung 2017 des Kantonalen Richtplans können bis zum 16. März 2018 schriftlich wie folgt eingereicht werden:

per Post:         Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal
per Mail:          raumplanung@bl.ch

Privatpersonen sind gebeten, ihre Stellungnahme direkt an ihre Gemeinde einzureichen.

Amt für Raumplanung