Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP) - Anpassung 2017 (Agglomerationsprogramm Basel, 3. Generation)
Mitwirkung
Mit der Anpassung 2017 des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft werden insgesamt vier bestehende Objektblätter (V 1.2, V 2.1, V 2.2 und V 2.3) samt den entsprechenden Einträgen in der Richtplan-Gesamtkarte und der Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur entsprechend dem Agglomerationsprogramm Basel, 3. Generation angepasst. Die Unterlagen dazu werden im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes) öffentlich aufgelegt.
| Auflagezeit | 14. Dezember 2017 bis 16. März 2018 (während der Bürozeiten |
| Auflageorte |
|
| Internet | Kanton Baselland - Vernehmlassungen |
| Auskünfte |
Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 33 |
Stellungnahmen zur Anpassung 2017 des Kantonalen Richtplans können bis zum 16. März 2018 schriftlich wie folgt eingereicht werden:
Privatpersonen sind gebeten, ihre Stellungnahme direkt an ihre Gemeinde einzureichen.
Amt für Raumplanung