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Revidiertes Gemeindegesetz

Mit der Revision des Gemeindegesetzes, welches per 1. Januar 2018 in Kraft tritt, sind die Gemeinden aufgefordert, gemäss § 46 b Publikationen auf ihrer Internetseite die Gemeindeerlasse sowie Verträge mit reglementswesentlichem Inhalt zu publizieren.

Die Gemeindeverwaltung hat die erforderlichen Dokumente unter der Rubrik Verwaltung – Reglemente / Verträge aufgeschaltet.