Revidiertes Gemeindegesetz
Mit der Revision des Gemeindegesetzes, welches per 1. Januar 2018 in Kraft tritt, sind die Gemeinden aufgefordert, gemäss § 46 b Publikationen auf ihrer Internetseite die Gemeindeerlasse sowie Verträge mit reglementswesentlichem Inhalt zu publizieren.
Die Gemeindeverwaltung hat die erforderlichen Dokumente unter der Rubrik Verwaltung – Reglemente / Verträge aufgeschaltet.