Kantonaler Richtplan BL (KRIP) - Anpassung
Mitwirkung
Mit der Anpassung 2018 des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft werden drei neue Aufgaben bearbeitet und verschiedene Objektblätter sowie die Richtplan-Gesamtkarte und die Richtplankarte Verkehrsinfrastrukturen angepasst und/oder fortgeschrieben. Die Unterlagen dazu werden im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes) öffentlich aufgelegt.
Auflagezeit: 4. Mai bis 17. August 2018 während den Bürozeiten
Auflageorte: Amt für Raumplanung, Kreuzboden 2, 4410 Liestal (Sekretariat) und Gemeindeverwaltungen der Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft
Internet: http://www.baselland.ch/vernehmlassung
Auskünfte: Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 33
Stellungnahmen zur Anpassung des Kantonalen Richtplans können bis zum 4. August 2018 schriftlich wie folgt eingereicht werden:
per Post: Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal
per Mail: raumplanung@bl.ch
Privatpersonen sind gebeten, Ihre Stellungnahme direkt an ihre Gemeinde einzureichen.
Amt für Raumplanung