Setz- und Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli / Aufruf an alle Hundehalterinnen und Hundehalter
Eigentlich wissen es alle Hundehalterinnen und Hundehalter:
Der vierbeinige Liebling sollte nicht frei herumstreunen, keine fremden Äcker und Gärten besuchen und gemäss § 38 Jagdgesetz ganz besonders während der Setz- und Brutzeit ab 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand zwingend an der Leine ausgeführt werden. Kann der Hund auch sonst nicht unter Kontrolle gehalten werden, besteht im ganzen Gebiet Leinenpflicht.
Geben Sie sich einen Ruck, falls Sie nicht schon zu den vielen vorbildlichen Hundehalterinnen und Hundehaltern gehören, die mit ihrem besten Freund auch an der Leine Spass haben.
Danke!