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Wohnungsabnahmen

Für die Durchführung von Beweisaufnahmen über den Zustand von Wohn- und Geschäftsräumen kann ein "Wohnungsexperte" hinzugezogen werden. Auf Verlangen von Mietern und Mieterinnen sowie von Vermietern und Vermieterinnen wird ein Protokoll über den Zustand des Mietobjektes aufgenommen. Diese Person kann von der Schlichtungsstelle zur Abklärung und Auskunftserteilung beigezogen werden.

Gebühren

  • Während der ordentlichen Arbeitszeit (Montag - Freitag) von 07.00 bis 18.00 Uhr pro Augenschein bis zu max. 1 Std. CHF 100.--
  • für jede weitere angebrochene halbe Stunde CHF 50.--
  • ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit wird ein Zuschlag von 50 % berechnet
open positions