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Hundeanmeldung

Liebe Hundehalterin, lieber Hundehalter

Hier finden Sie alle nötigen Informationen für die Anmeldung Ihres Hundes.

Registrierung Hundehalter

Falls Sie vorher noch nie Hundehalterin / Hundehalter waren, müssen wir Sie in der Hundedatenbank Amicus registrieren. Dazu brauchen wir von Ihnen folgende Angaben:

  • Vorname
  • Name
  • Strasse / Hausnummer
  • PLZ / Ort
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Ihre Personen-Id können Sie hier oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste beantragen.

Anmelden des Hundes

Bitte melden Sie Ihren Hund innert 14 Tagen nach Erhalt bei den Einwohnerdiensten an. Dazu benötigen wir den Heimtierausweis Ihres Hundes sowie die Kopie Ihrer Privathaftpflichtversicherung.

Gebühren

Die jährliche Hundegebühr beträgt CHF 120.00 pro Hund.

Von dieser Gebühr sind gemäss § 10 des Hundereglement.pdf der Gemeinde Biel-Benken ausgenommen:

  1. Diensthunde der Armee
  2. Diensthunde der Polizei
  3. Diensthunde des Grenzwachkorps
  4. Blindenführhunde
  5. den ersten Hund auf landwirtschaftlich genutzten Nebenhöfen
  6. ausgebildete Rettungs- und Katastrophenhunde
  7. Hunde, die für Tierversuche gezüchtet oder gehalten werden
  8. geprüfte Schweisshunde, wenn sie zur Nachsuche eingesetzt werden

Falls Ihr Hund gestorben ist oder Sie ihn weggeben müssen, melden Sie uns dies bitte, damit Sie im neuen Jahr keine Rechnung für die Hundegebühr erhalten.

Haftpflicht-Versicherung

Wir möchten Sie zusätzlich auf die Haftpflicht-Versicherung aufmerksam machen, welche obligatorisch ist. Sie muss die Risiken der Hundehaltenden, sowie derjenigen Person, welche den Hund tatsächlich beaufsichtigt, abdecken.

Die Haftpflichtversicherung, welche die Ersatzrechte der Geschädigten abdeckt, muss mindestens bis zum Betrag von 3 Mio. Franken je Unfallereignis für Personen-, Tiere- und Sachschäden aufkommen.

Bewilligungspflicht für potentiell gefährliche Hunde

Bestimmte Hunderassen dürfen nur mit einer Bewilligung des Kantonstierarztes gehalten werden. Als Gemeinde sind wir verpflichtet, die Halter von solchen Hunderassen dem Kantonstierarzt zu melden.

Grundsätzlich muss vor der Anschaffung eines potentiell gefährlichen Hundes eine Bewilligung eingeholt werden. Wer bereits einen solchen Hund besitzt oder sich neu angeschafft hat, muss der Gemeinde eine Kopie der Haltebewilligung einreichen.