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Sozialhilfebehörde

Die Sozialhilfebehörde ist die exekutive Fachbehörde für das Sozialhilfewesen in der Gemeinde. Sie vollzieht das Sozialhilfegesetz des Kantons Baselland. Übergeordnete Fachbehörde ist das kantonale Sozialamt (KSA).

Amtsperiode 8. Februar 2021* bis 31. Dezember 2024

* Die Amtszeit beginnt normalerweise am 1. Januar, hat sich aber Coronabedingt bei dieser Gesamterneuerungswahl nach hinten verschoben.

 

Adresse

Sozialhilfebehörde
c/o Gemeindeverwaltung
Kirchgasse 9
BL4105 Biel-Benken

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Kontakt

Fax 061 726 82 80

Ihre Ansprechpartner

Ansprechpartner / Funktion
Bauer Jürg Funktion
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  • Mitglied
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  • Präsidentin
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  • Mitglied
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  • Vizepräsidentin
open positions