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Aufgaben / Reglement

Gemäss Gemeindegesetz des Kantons Basel-Landschaft ist jeder Einwohnergemeinde eine Bürgergemeinde zugeordnet. Das gleiche Gesetz umschreibt die Aufgaben der Bürgergemeinde wie folgt:

  1. Sie erteilt das Gemeindebürgerrecht.
  2. Sie fördert die Heimatverbundenheit und unterstützt kulturelle Bestrebungen.
  3. Sie bewirtschaftet ihren Wald nach fachmännischen und ökonomischen Grundsätzen.
  4. Sie hält ihren Grundbesitz gegen angemessene Entschädigung für öffentliche und private Zwecke zur Verfügung.
  5. Sie gibt sich im Rahmen der Gesetzgebung die zweckdienliche Organisation und bestellt die Behörden, die Kontroll- und Hilfsorgane.
  6. Sie führt den Gemeindehaushalt nach den Grundsätzen einer gesunden Finanzverwaltung.

Buergergemeindeordnung_und_Besoldungsreglement.pdf