Aufgaben / Reglement
Gemäss Gemeindegesetz des Kantons Basel-Landschaft ist jeder Einwohnergemeinde eine Bürgergemeinde zugeordnet. Das gleiche Gesetz umschreibt die Aufgaben der Bürgergemeinde wie folgt:
- Sie erteilt das Gemeindebürgerrecht.
- Sie fördert die Heimatverbundenheit und unterstützt kulturelle Bestrebungen.
- Sie bewirtschaftet ihren Wald nach fachmännischen und ökonomischen Grundsätzen.
- Sie hält ihren Grundbesitz gegen angemessene Entschädigung für öffentliche und private Zwecke zur Verfügung.
- Sie gibt sich im Rahmen der Gesetzgebung die zweckdienliche Organisation und bestellt die Behörden, die Kontroll- und Hilfsorgane.
- Sie führt den Gemeindehaushalt nach den Grundsätzen einer gesunden Finanzverwaltung.
Buergergemeindeordnung_und_Besoldungsreglement.pdf