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Steuerfuss

Steuersätze der Gemeinde Biel-Benken für das Jahr 2024

Der Steuerfuss der Gemeinde Biel-Benken liegt bei 46 % der Staatssteuer.
 
Der Steuerbetrag der evangelisch-reformierten und der christkatholischen Kirche wird vom steuerbaren Einkommen und Vermögen, derjenige der römisch-katholischen Kirche von der Staatssteuer berechnet. Wer im Alter von 21 - 42 Jahren keinen persönlichen Feuerwehrdienst leistet, unterliegt der Feuerwehrersatzabgabepflicht.

Gemeindesteuern

  • 46 % der Staatssteuer

Römisch-Katholische Kirchensteuer

  • 7 % der Staatssteuer

Evangelisch-Reformierte Kirchensteuer

  • 0.6 % vom steuerbaren Einkommen
  • 0.06 % vom steuerbaren Vermögen
  • Kinderabzug Fr. 75.00 pro Kind
  • Die Kirchensteuer darf nicht mehr als 15 % der normalen Staatssteuer ausmachen.
  • 0.12 % auf Kapitalabfindungen

Christkatholische Kirchensteuer

  • 0.6 % vom steuerbaren Einkommen
  • 0.1 % vom steuerbaren Vermögen
  • Kinderabzug Fr. 60.00 pro Kind
  • Die Kirchensteuer darf nicht mehr als 15 % der normalen Staatssteuer ausmachen.
  • 0.12 % auf Kapitalabfindungen

Feuerwehrersatzabgabe

  • 0.2 %  vom satzbestimmenden Einkommen
  • min. Fr. 50.00 / max. Fr. 400.00

Vergütungszins

  • 1 % bis 30. September (Die Verzinsung ist auf 120 % der tatsächlich geschuldeten oder aufgrund provisorischer Rechnungsstellung ermittelten Steuer begrenzt.)

Verzugszins

  • 5 % ab 1. Oktober

Juristische Personen

  • 46 % Zuschlag zur Staatssteuer als Ertrags- und Kapitalsteuer (§ 58 und § 62 StG)