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Formular Mieterwechsel für Vermieter

Meldepflicht der Wohnungsvermieter seit 1. Januar 2009

Wir machen alle Vermieter darauf aufmerksam, dass sie jeweils innert der vom Gesetz vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen eine Veränderung ihres Mietverhältnisses der Gemeindeverwaltung mitzuteilen haben (§ 7 Abs. 1 Anmelde- und Registergesetz) und dazu die folgenden Angaben machen müssen:

Name und Vorname der Mietpartei
Adresse und Wohnungsbezeichnung der vermieteten Räume (Geschoss, Anzahl Räume, m2)
Datum des Mietbeginns und die frühere Adresse (sofern bekannt)
Datum des Mietendes und die Wegzugsadresse (sofern bekannt)

Auch wenn innerhalb eines Gebäudes ein Umzug stattfindet, muss dieser gemeldet werden.

Die Mitteilungen müssen schriftlich an die Gemeindeverwaltung Biel-Benken erfolgen. Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Für Ihre konstruktive Zusammenarbeit bedanken wir uns herzlich.

Einwohnerkontrolle Biel-Benken

Meldung_Mieterwechsel.pdf [pdf, 407 KB]

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