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Feuerungskontrolle

Die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Heizungsanlage muss nach der geltenden Umweltschutzgesetzgebung alle zwei Jahre durchgeführt werden. Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, muss die Anlage nötigenfalls saniert oder ersetzt werden. Die Kontrollmessungen müssen durch den Beauftragten der Gemeinde, Herr Tobias Bigger, durchgeführt werden. Damit die Kontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen im Voraus eine Ankündigung.

Gebühren für die Öl- und Gasfeuerungskontrollen (exkl. MwSt.):

Einstoffbrenner: Öl oder Gas Ord. Kontrolle Nachkontrolle
einstufig CHF 76.60 CHF 76.60
zweistufig CHF 91.40 CHF 91.40
modulierend CHF 91.40 CHF 91.40
Spezielle Aufwendungen (inkl. MwSt.)    
Mahngebühr nach 45 Tagen CHF 10.00 CHF 10.00
Spezielle Aufwendungen je 1/4 Std. CHF 20.00 CHF 20.00



Grenzwerte für Öl- und Gasfeuerungen mit Gebläsebrennern
Gemäss Anhang 3 Ziffer 41 und 6 der eidgenössischen Luftreinhalteverordnung (LRV) gelten folgende Emissionsgrenzwerte für Öl- und Gasfeuerungen mit Gebläsebrennern:
 

Parameter Brennstoff: Heizöl EL Brennstoff: Erdgas
Kohlenmonoxid (CO) 80 mg/m3 100 mg/m3
Stickoxide (NOx), angegeben als NO2
  • Heizmediumtemperatur bis 110 °C
  • Heizmediumtemperatur über 110 °C
120 mg/m3
150 mg/m3

80 mg/m3
110 mg/m3
Bezugsgrösse für CO- und NOx-Grenzwert 3 % 02 3 % 02
Russzahl 1 ---
Abgasverluste:
a) bei einstufigem Brennerbetrieb
b) bei zweistufigem Brennerbetrieb
  • erste Brennerstufe
  • zweite Brennerstufe
7 %6 %
8 %
7 %

6 %
8 %



Für Warmluftheizungen gelten spezielle Grenzwerte.

Der Feuerungskontroller unserer Gemeinde ist:
Herr
Tobias Bigger
Leimenweg 3
4142 Schönenbuch
Tel. 061 481 28 50

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