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Freinachtbewilligung

Gesuche um Freinachtbewilligungen beinhalten den Wirtschaftsbetrieb über 24.00 Uhr hinaus.
Eine Gelegenheitswirtschaftsbewilligung ist dann nötig, wenn Private/Vereine an einem Anlass gegen  Entgeld Essen und Getränke verkaufen.

Die Gesuche sind drei bis vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Das Gesuchsformular und das Merkblatt dazu können Sie bei der Gemeindeverwaltung beziehen oder direkt am Online-Schalter herunterladen.

Demgegenüber werden Bewilligungen für das Überwirten in Betrieben (Freinächte) sowie Bewilligungen für Tombola und Lottomatch durch die Sicherheitsdirektion, Fachbereich Bewilligungen in Liestal erteilt. Dieses Gesuchsformular kann auf der Homepage des Kantons unter Gastwirtschaftsbewilligung in Betrieben, Antrag auf Freinachtbewilligung bezogen werden.

Gelegenheitswirtschaftspatent und Freinachtbewilligung.pdf

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