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Geburt

Werden Sie bald Mutter oder Vater und haben Sie Fragen zum Thema Anmeldung Ihres neu geborenen Kindes?

Wird ein Kind zu Hause oder ambulant geboren, muss dies innert drei Tagen beim Zivilstandsamt in Arlesheim gemeldet werden. Bei einer Spitalgeburt erfolgt die Meldung durch die Spitalverwaltung. In allen Fällen wird die Gemeinde direkt vom Zivilstandsamt über die erfolgte Geburt informiert.

Wenn Sie die Aufnahme Ihres Kindes in eine der Landeskirchen wünschen, benötigen wir von Ihnen eine entsprechende Mitteilung.

Weitere Informationen zur Anzeige der Geburt finden Sie auf der Homepage des Kantons Baselland.