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Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde der Einwohnergemeinde. Er sorgt für eine rechtmässige, leistungsfähige und bürgernahe Tätigkeit der Behörden und der Verwaltung.

Er übt alle in die Bereiche der Leitung, des Vollzugs und der Verwaltung fallenden Befugnisse aus, die nicht ausdrücklich durch Gesetz oder Reglement einem anderen Gemeindeorgan zugewiesen sind.