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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Seit 1. Januar 2013 wird das Handlungsfähigkeitszeugnis durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Leimental erstellt.

KESB Leimental
Curt Goetz-Strasse 2
4102 Binningen

Tel. 061 599 85 20
leimental@kesb-bl.ch

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