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Beiträge an die Pflege zu Hause

Grundsatz

Die Gemeinde Biel-Benken leistet Beiträge an die Pflege zu Hause. Es geht dabei darum, dass Personen, welche pflegebedürftige Personen zu Hause in einem bestimmten Umfang unentgeltlich durch Hilfeleistungen unterstützen, mit einem Beitrag der Gemeinde eine Form der Wertschätzung erhalten sollen. In Frage kommen nicht nur ältere Menschen, sondern auch jüngere, die durch Krankheit, einen Unfall oder ähnliches vorübergehend oder dauernd pflegebedürftig sind.

In der Regel wird es sich bei den pflegenden Personen um Angehörige handeln. Es können aber zum Beispiel auch Freunde oder Nachbarn in Frage kommen. Keine Beiträge gibt es, wenn die pflegende Person für ihre Betreuung finanziell oder durch andere Gegenleistungen entschädigt wird.

Die pflegebedürftige Person muss bei sich zu Hause oder in einem privaten Haushalt wohnen. Bei Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung gibt es keine Beiträge. Ausserdem muss die pflegebedürftige Person seit mindestens einem Jahr Wohnsitz in Biel-Benken haben.

Voraussetzungen für einen Beitrag

Damit die pflegende Person einen Beitrag erhält, muss sie der pflegebedürftigen Person bei mindestens zwei Lebensverrichtungen während mindestens 1 1/2 Stunden pro Tag eine intensive Hilfeleistung erbringen. Zu den Lebensverrichtungen zählen:

  • An- und Auskleiden
  • sich Setzen, Aufstehen, Zubettgehen
  • Essen (nach der Zubereitung)
  • tägliche Körperpflege
  • Benutzung der Toilette
  • Fortbewegung zu bzw. im Hause
  • Kontaktaufnahme mit der Umwelt

Beträgt die Hilfeleistung für die pflegebedürftige Person weniger als 1 1/2 Stunden pro Tag, muss sie aber dauernd überwacht werden, besteht ebenfalls Anspruch auf Ausrichtung des Betrages.

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