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Arbeitslosigkeit

Seit dem 1. März 2017 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und/oder zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV).
Bitte melden Sie sich persönlich, innert eines Arbeitstages beim RAV. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis (ID oder Pass)
  • Sozialversicherungsausweis (AHV Karte) oder Krankenversicherungsausweis
  • Ausländerausweis (nur für ausländische Personen)

RAV Oberwil
Mühlemattstrasse 22
4104 Oberwil

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