Arbeitslosigkeit
Seit dem 1. März 2017 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und/oder zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV).
Bitte melden Sie sich persönlich, innert eines Arbeitstages beim RAV. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis (ID oder Pass)
- Sozialversicherungsausweis (AHV Karte) oder Krankenversicherungsausweis
- Ausländerausweis (nur für ausländische Personen)
RAV Oberwil
Mühlemattstrasse 22
4104 Oberwil