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Geburt

Werden Sie bald Mutter oder Vater und haben Sie Fragen zum Thema Anmeldung Ihres neu geborenen Kindes?

Wird ein Kind zu Hause oder ambulant geboren, muss dies innert drei Tagen beim Zivilstandsamt in Arlesheim gemeldet werden. Bei einer Spitalgeburt erfolgt die Meldung durch die Spitalverwaltung. In allen Fällen wird die Gemeinde direkt vom Zivilstandsamt über die erfolgte Geburt informiert.

Wenn Sie die Aufnahme Ihres Kindes in eine der Landeskirchen wünschen, benötigen wir von Ihnen eine entsprechende Mitteilung.

Für die Anmeldung einer Geburt ist das Zivilstandsamt des Geburtsortes zuständig.

Zivilstandsamt Basel-Landschaft

Kirchgasse 5
4144 Arlesheim

Telefon: 061 552 45 00

E-Mail-Adresse: zivilstandsamt@bl.ch


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