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Mutation Zonenplan Siedlung Dorfkern Biel; Mutation Parzellen 45 und 3643 - Öffentliches Mitwirkungsverfahren

Planungsabsicht

Mit Schreiben vom 23. August bzw. 19. Oktober 2019 beantragen die Bürgergemeinde Biel-Benken bzw. die Erbengemeinschaft Grass Walter die Umzonung der Parzellen Nr. 45 und 3643 der Gemeinde Biel-Benken.

Die beiden Parzellen Nr. 45 und 3643 befinden sich heute in der Bauernhofzone, wobei bei beiden Parzellen kein Bedarf mehr für diese Zone besteht. Nachdem Walter Grass, der Eigentümer der ursprünglichen Parzelle Nr. 45 (heute Nr. 45 und 3643), mittlerweile verstorben ist und der landwirtschaftliche Betrieb aufgegeben wurde, haben sich die Eigentumsverhältnisse geändert. Im Jahr 2018 wurde die Parzelle Nr. 45 in zwei Parzellen (Nr. 45 und 3643) aufgeteilt, wobei die Parzelle Nr. 45 im Eigentum der Bürgergemeinde Biel-Benken und die Parzelle Nr. 3643 im Eigentum der Erbengemeinschaft Grass ist. Sowohl die Bürgergemeinde wie auch die Erbengemeinschaft Grass haben kein Interesse daran, den landwirtschaftlichen Betrieb weiterzuführen; es besteht deshalb kein Bedarf mehr an der heute rechtskräftigen Bauernhofzone auf diesen beiden Parzellen.

Zonenzuteilung

Damit eine künftige, zonenkonforme Nutzung der beiden Parzellen erfolgen kann, werden diese aus der Bauernhofzone entlassen und neu der Kernzone zugeteilt. Die Parzelle Nr. 45 befindet sich an der Hauptstrasse. Deren Hauptgebäude ist Bestandteil der ortstypischen Zeilenhäuser entlang der Hauptstrasse. Diese der Hauptstrasse zugewandten Zeilenhäuser befinden sich in der Kernzone Dorf, welche auf die speziellen Gegebenheiten dieser Bauten und deren Umschwung Rücksicht nimmt. Für die Parzelle Nr. 45 wird deshalb mit der vorliegenden Planung die Kernzone Dorfkern festgelegt. Ausgenommen davon ist der schmale Parzellenbereich, welcher zur Strehlgasse hinführt. Dieser wird, wie die umliegenden Parzellen, der Kernzone Übergang zugeteilt.

Für die Parzelle Nr. 3643 wird, wie für die östlich und westlich angrenzenden Parzellen, neu Kernzone Übergang festgelegt. Da festgelegte Gebäudekategorien der Kernzone Dorfkern zugehörig sind, für das bestehende Stallgebäude und dessen Nutzung kein Bedarf mehr besteht und ein Neubauprojekt für eine Wohnbaute, welche sich besser in die Umgebung der umliegenden nachbarschaftlichen Grundstücke einfügt, ermöglicht werden soll, wird die Gebäudekategorie «übrige Baute» mit der vorliegenden Planung aufgehoben.

Folgende Unterlagen liegen gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) zur Mitwirkung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf:

  • Mutationsentwurf Zonenplan Siedlung Dorfkern Biel
  • Planungsbericht mit Begründung gemäss Art. 47 RPV
  • Anträge der Bürgergemeinde Biel-Benken bzw. die Erbengemeinschaft Grass

Die Unterlagen können vom 21. November bis 23. Dezember 2019 während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Anregungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat schriftlich einzureichen.

Der Gemeinderat nimmt gemäss § 2 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) zu den Eingaben Stellung. Die Anregungen werden in einem Bericht zusammengefasst.

Schalterstunden    
Montag 10.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag 10.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 10.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 11.30 Uhr geschlossen
Freitag 10.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr

 

Der Gemeinderat


Planungsbericht Zonenplan Siedlung Dorfkern Biel - Mutation Parzellen 45 + 3643.pdf 

Zonenplan Siedlung Dorfkern Biel - Mutation Parzellen 45 + 3643.pdf


Situation