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Stipendien und Darlehen für anerkannte berufliche Ausbildungen

Grundsätzlich gilt: Jede Person ist für die Finanzierung ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung selbst verantwortlich. Wer dazu aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, kann Ausbildungsbeiträge beim Kanton beantragen. Dazu muss ein Gesuch eingereicht werden.

Einreichungsfirsten 2026/2027

Gesuche können bis zu vier Monate vor Beginn der Ausbildung eingereicht werden.

Bei neuen Gesuchen muss eine definitive Aufnahmebestätigung oder ein Lehrvertrag vorliegen. Bei Folgegesuchen können Belege per Mail an stipendien@bl.ch oder in Kopie per Post nachgereicht werden.

Späteste Einreichung

  • 28.02.2026 EFZ/EBA-Lernende für das Lehrjahr 2025/26
  • 30.04.2026 Ausbildungen/Schulen mit Beginn Januar bis April 2026
  • 31.08.2026 Ausbildungen/Schulen mit Beginn Mai bis August 2026
  • 31.10.2026 Ausbildungen/Schulen mit Beginn September bis Dezember 2026
  • 28.02.2027 EFZ/EBA-Lernende für das Lehrjahr 2026/27

Für jedes Ausbildungsjahr muss ein neues Gesuch gestellt werden.

Weitere  Informationen  und  die  rechlichen  Grundlagen  finden  Sie  auf  unter https://stipendien.bl.ch

Ausbildungsbeiträge BL
Rosenstrasse 25
4410 Liestal
061 552 79 99
stipendien@bl.ch

Telefonische Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 10.30 - 12.30 Uhr

Schalter nur nach vorgängiger Anmeldung offen