Kanton Basel-Landschaft erlässt Wasserentnahmeverbot für die Birsig und ihre Zuflüsse
Die anhaltenden hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 13. Juli 2026, 18.00 Uhr, ein generelles Wasserentnahmeverbot für die Birsig und ihre Zuflüsse.
Allgemeine Lage
Mit Verfügung vom 25., 29. Juni sowie vom 03. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Da es in den vergangenen Wochen weiterhin wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Wasserstände in der Birsig sehr tief. Die Abflussmenge liegt unter dem Minimalwert und die Birsig droht auszu- trocknen. Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden.
Neue zusätzliche Massnahmen
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden hohen Temperaturen und fehlenden Nieder-schlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahme per 13. Juli 2026, 18.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:
- Für die Birsig und ihre Zuflüsse gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen.
2026-07-13 Verfügung Trockenheit.pdf
Medienmitteilung vom 13. Juli 2026