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gesetzliche Sozialhilfe

Die Sozialhilfe hilft Menschen, die sich in einer Notlage befinden. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialhilfegesetz und für die materielle Unterstützung die geltenden kantonalen Richtlinien.

Die Sozialberatung der Gemeinde Oberwil klärt die Situation umfassend und professionell ab und stellt Anträge an die Sozialhilfebehörde. Die Fallführung wird im Auftrag der Sozialhilfebehörde durch die Sozialberatung vollzogen.

Ihre Anfrage wird vertrauensvoll, detailliert und unter Wahrung der Diskretion abgeklärt. Oft macht es Sinn, sich frühzeitig um die Lösung von Problemen zu kümmern. Zögern Sie nicht, die Hilfe der Sozialberatung und der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.

Ziel der Sozialhilfe ist die Sicherung der materiellen Existenz und die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit sowie die berufliche Integration.

Wenn Sie Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich an unseren Sozialdienst, der für uns von der Gemeinde Oberwil betrieben wird.