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Versorgungsregion Alter

Versorgungsregion Alter

Per 1. Januar 2018 ist im Kanton Basel-Landschaft das Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG, SGS 941) in Kraft getreten und hat das bis dahin gültige Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter (GeBPA) abgelöst. Das APG macht den Gemeinden verbindliche Vorgaben, wie sie sich für die Bewältigung der Herausforderungen in den Themenbereichen Alter und Pflege zu organisieren haben. So müssen sie sich insbesondere zu Versorgungsregionen zusammenschliessen, ein Versorgungskonzept entwickeln und eine Informations- und Beratungsstelle einrichten. Hierfür haben die Gemeinden drei Jahre Zeit (bis zum 31.12.2020). Schliesslich müssen die Leistungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern innerhalb von vier Jahren neu abgeschlossen werden (bis zum 31.12.2021).

Bereits im Juni 2017 haben die Gemeinderäte der Gemeinden Biel-Benken, Bottmingen, Ettingen, Oberwil und Therwil im Grundsatz beschlossen, eine Versorgungsregion zu bilden und die Umsetzung des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes gemeinsam anzugehen. Dafür haben die genannten Gemeinden eine gemeinsame Projektorganisation aufgebaut, bestehend aus einer externen Projektleiterin, einer Projektarbeitsgruppe und einer Steuerungsgruppe. Mit Hilfe dieser Projektorganisation haben die beteiligten Gemeinden folgende Grundlagen für die Versorgungsregion erarbeitet und beschlossen:

Mission

Mit der Mission wird ausgedrückt, wofür sich die Gemeinden bei der Umsetzung des APG einsetzen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorgaben des APG haben alle Gemeinderäte der oben aufgeführten Gemeinden folgender Mission zugestimmt:

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Versorgungsregion werden in ihrer selbständigen Lebensweise und Selbstbestimmung unterstützt. Bei Bedarf können sie auf eine qualitativ gute Beratung, Betreuung und Pflege zählen. Die Angebote sind bekannt und niederschwellig zugänglich, wobei deren Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden.

Übergeordnete Ziele

Für die fundierte Bearbeitung der Themenfelder im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorgaben des APG sind Leitlinien resp. übergeordnete Ziele erforderlich, welche immer wieder als Richtwert herangezogen werden können. Die Gemeinderäte der oben aufgeführten Gemeinden haben deshalb folgende übergeordneten Ziele beschlossen:

1. Wir orientieren uns an der Selbstbestimmung als hohen Wert. Im Zweifelsfall geht die Selbstbestimmung vor.

2. Die Angebote sollen bedarfsgerecht und der Bevölkerung bekannt sein (Transparenz und Information).

3. Der Bevölkerung wird eine funktionierende, ganzheitliche und qualitativ gute Versorgung angeboten, deren Angebote aufeinander abgestimmt sind.

4. Innerhalb der Versorgungsregion soll es keine unnötigen Doppelspurigkeiten geben und Synergien genutzt werden.

5. Es sollen ausreichende Mittel für die Qualität und Vielfalt der Angebote bereitgestellt werden.

6. Die Angebote müssen finanzierbar sein.

7. Es besteht Klarheit über die strukturellen und informellen Kompetenzen zwischen den Gemeinden und den Dienstleistern.

8. Die inhaltliche Kompetenz der Gemeinden soll gestärkt werden.

 

Vertrag über die Versorgungsregion Alter

Vollzugsvereinbarung zum Vertrag über die Versorgungsregion Alter

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